Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Lauenburg

1. Anmeldung
Zu den Kursen der Volkshochschule ist vor Beginn eine Anmeldung auf den vorgedruckten Anmeldekarten, per Fax, E-Mail oder über die Internetseite erforderlich. Sie ist vor Beginn der Veranstaltung an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. Ohne eine schriftliche Anmeldung ist der Zutritt zu den Kursen - auch probeweise - nicht gestattet. Wer ohne Genehmigung der Volkshochschule probeweise Kurse besucht, muss die volle Kursgebühr bezahlen. Auch Teilnehmer/innen, die Fortsetzungskurse besuchen wollen, müssen sich auf diesem Wege für jedes Semester neu anmelden. Auch rechtzeitig eingegangene Anmeldungen können nur berücksichtigt werden, soweit in dem gewünschten Kurs noch Platz ist. Die Volkshochschule behält sich vor, auf eine Anmeldung eine Absage zu erteilen, wenn der betreffende Kurs bereits voll belegt ist oder wegen zu geringer Nachfrage nicht zustande kommt, sowie Bildungsurlaubsveranstaltungen bis eine Woche vor Kursbeginn abzusetzen. Sie erhalten in der Regel keine schriftliche Bestätigung Ihrer Anmeldung.

2. Zahlung des Teilnehmerentgeltes
Das Teilnehmerentgelt wird mit Ablauf der Rücktrittsfrist fällig. Die Einrichtung der Kursentgelte kann per SEPA-Basislastschriftverfahren, oder per Überweisung erfolgen.
Ein Lastschrifteinzug von Ihrem Konto ist nur möglich, wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat unterschrieben im Original vorliegt.
Überweisungen von Entgelten nehmen Sie bitte auf folgendes Konto vor:
Raiffeisenbank Lauenburg, BIC: GENODEF1NDR, IBAN: DE50 2306 3129 0000 1468 38

Bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Widersprüchen, die nicht von der Volkshochschule Lauenburg zu verantworten sind, wird pro Lastschrift zusätzlich zu den angefallenen Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 erhoben.

3. Ermäßigung
des Teilnehmerentgeltes um 20% wird auf Antrag nach Vorlage des entsprechenden Nachweises für folgende Personengruppen gewährt: Schüler/innen, Student/innen, Sozialhilfeempfänger/innen, Empfänger/innen von Arbeitslosengeld gem. SGB II oder III (sofern diesen eine mögliche Förderung abgelehnt wurde), Empfänger/innen von Grundsicherungs-leistungen gem. SGB XII, Schwerbehinderte (mind. 50% GdB),  Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen, oder ökologischen Jahr. Der Ermäßigungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen. Eine Ermäßigung ist nur für das laufende Semester möglich. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt bei: Veranstaltungen mit einer Gebühr bis einschließlich € 12,00.

4. Erstattung
Wenn die Volkshochschule einen Kurs einstellen muss, werden die bereits eingezahlten Entgelte zurückerstattet (nach Zahl der entfallenden Termine). Sollte sofort nach dem ersten Termin (Probetermin) eine Kündigung erfolgen, sind 20 % des Teilnehmerentgeltes zu zahlen. Sollte die Kündigung bei der VHS-Geschäftsstelle erst nach dem zweiten Termin eingehen, ist das volle Teilnehmerentgelt fällig.

5. Rücktrittsfristen

  1. Abmeldungen sind schriftlich an die VHS zu richten. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt. Abmeldungen beim Kursleitenden sind unwirksam. Maßgeblich für den Kündigungstermin und den Rückerstattungsbetrag ist das Eingangsdatum des Kündigungsschreibens.
  2. Ein Rücktritt von der Anmeldung ohne Zahlungsverpflichtung ist möglich:
    - bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Wochen- und Wochenendseminaren, Bildungsurlaubsveranstaltungen und Lehrgängen mit auswärtiger Unterbringung. Bei Studienfahrten gelten die Rücktrittsbedingungen des Reiseveranstalters.
    - bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Wochen-, Wochenend-, und Kompaktseminaren, Bildungsurlaubsveranstaltungen, EDV- und Xpertkursen, bei Kursen mit maximal sechs Terminen und gesondert ausgewiesenen Kursen.
    - bis zu einer Woche vor Kursbeginn bei den sonstigen Kursen.
  3. Eine anteilige Zahlungsverpflichtung entsteht:
    - bei Kündigung vor dem dritten Kurstermin bei Kursen gem. Nr. B.3.
    - bei Kündigung bei mehrsemestrigen Kursen mit sechswöchiger Frist zum Semesterende

6. Mindestteilnehmer/innenzahl
Die Kurse der VHS werden auf Grundlage einer Mindestteilnehmer/innenzahl kalkuliert. Sie können auch mit einer geringeren Teilnehmer/innenzahl durchgeführt werden, wenn das Kursentgelt entsprechend angepasst wird.

7. Haftung
Für die Teilnehmer besteht kein Unfall- und Sachdeckungsschutz. Kleidungsstücke und Wertgegenstände bitten wir in die Schulräume mitzunehmen.

8. Hinweise
Mit der Anmeldung werden die Entgeltordnung und die Satzung der Volkshochschule anerkannt. Beide können bei der VHS eingesehen werden. Angegebene Unterrichtsstunden sind jeweils 45 Minuten. Bedenken Sie bitte, dass die Volkshochschule in vielen Veranstaltungsräumen nur zu Gast ist.